Förderung
Die Teilnahme an KVHS-Kursen kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gefördert werden:
- durch Ermäßigung der Kursgebühr
- mit einem Zuschuss der Bildungsprämie
- durch Förderung des Betriebs (IWiN-Programm)
- mit Software zum guten Kurs
Ermäßigung der Kursgebühr
Gemäß unserer Teilnahmebediingungen kann die Kursgebühr in den folgenden Fällen ermäßigt werden:
- 50 %: Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeld II-Empfänger,
- 25 %: Empfänger von Arbeitslosengeld I und BaföG, Grundwehr- und Zivildienstleistende
Ermäßigung kann beantragt werden für Kurse, die im Programmheft nicht mit einem schwarzen Punkt hinter der Kursnummer / Gebühr gekennzeichnet sind. Gebührenermäßigungen können nur in finanziellen Härtefällen unter Nachweis des Familieneinkommens gewährt werden.
Formlose Anträge auf Gebührenermäßigung sind vor Kursbeginn an die Osteroder Geschäftsstelle zu richten.
Belegen mindestens drei Personen einer Familie denselben Kurs (ohne schwarzen Punkt gekennzeichnet), erhält die dritte Person eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50 %, jedes weitere Familienmitglied wird von der Gebühr befreit.
Wenn Teilnehmer/-innen in einem Programmjahr mindestens 120 Unterrichtsstunden (ohne PC-Systembetreuer, Bausteine zum Computerpass Xpert und die Lehrgänge Finanzbuchhalter/-in und Bilanzbuchhalter/-in) belegt haben, erhalten Sie bei einem weiteren Kurs bis zu 30 Unterrichtsstunden gebührenfrei (ausgenommen Kurse mit einem schwarzen Punkt)
Achtung! Gebührenermäßigung kann nur bei Kursen, in denen die Mindestpersonenzahl erreicht wird, gewährt werden.
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen alle zwei Jahre einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr für eine Weiterbildung erhalten. Gefördert werden maximal 50% der Gebühr.
In den Genuss der Förderung kommen Sie, wenn Sie
- durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind - das gilt übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.
- Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt - bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Infos hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland haben.
Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten oder Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben, sowie Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland und Schülerinnen und Schüler sowie Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre können leider nicht gefördert werden. Eine Ausnahme bilden sog. "Aufstocker", die trotz Erwerbstätigkeit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle. Die KVHS Osterode ist seit dem 01.August 2009 die Beratungsstelle für die Bildungsprämie im Landkreis Osterode. Interessierte können in der KVHS-Geschäftsstelle unter Telefon (0 55 22) 9 60 - 4 50 einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren. Dort werden die Fördervoraussetzungen geprüft und wenn alles stimmt der Prämiengutschein ausgestellt, mit dem Sie sich zum Kurs anmelden können. Wichtig dabei ist, dass die Beratung vor der Anmeldung stattfindet.
Weitere Informationen zur Bildungsprämie sowie eine vollständige Liste aller Beratungsstellen gibt es auf www.bildungspraemie.info oder unter der kostenlosen Telefonnummer (0800) 2623000.
Förderung des Betriebs (IWiN-Programm)

IWIN ist ein Förderprogramm, dass mit Finanzmitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen in Niedersachsen fördert. Die Betriebe sollen hierdurch bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützt werden. Außerdem fördert IWIN die Weiterbildungsberatung in Niedersachsen durch 14 Regionale Anlaufstellen.
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen
- Betriebsinhaber kleiner Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen
- Selbstständige ohne MitarbeiterInnen
Was wird gefördert?
Die Weiterbildung sollte folgende Kriterien erfüllen:
- Sie vermittelt Fach-, Sozial-, oder Methodenkompetenz.
- Sie umfasst mindestens 30 Zeitstunden.
- Sie findet innerhalb von Niedersachsen statt.
- Sie vermittelt neue und allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikation.
Wie hoch ist die Förderung?
- Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf Grundlage des ihr vorgelegten Antrages. Für Betriebsinhaber und Beschäftigte kann ohne die Anrechnung einer Lohnfortzahlung ein Zuschuss von bis zu 50% der Nettolehrgangs-Kosten bewilligt werden.
- Werden für Beschäftigte auch Freistellungskosten für die Lohnfortzahlung während des Lehrgangs in Anrechnung gebracht, kann sich die Förderung auf bis zu 90% der Nettolehrgangskosten erhöhen.
- Die Förderhöchstgrenze liegt pro Betrieb bei 4.000,- Euro innerhalb eines Kalenderjahres.
Wichtig: Eine verbindliche Anmeldung beim Bildungsträger darf erst nach Bewilligung der IWIN-Fördersumme vorgenommen werden!
Ihre Weiterbildungsberatung der Regionalen Anlaufstelle bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen informiert Sie umfassend zu Förderprogramm und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Nähere Informationen zu IWIN erhalten Sie unter: www.iwin-niedersachsen.de
Die Antragstellung erfolgt über eine regionale Anlaufstelle, für den Landkreis Osterode am Harz ist dies die
Handwerkskammer Hildesheim
Kruppstraße 18
31135 Hildesheim
Ansprechpartnerinnen:
- Jana Mälzer
Weiterbildungsberaterin
Tel. (0 51 21) 16 23 18
Fax (0 51 21) 5 76 59
E-Mail: jana.maelzer@hwk-hildesheim.de - Daniela Riedel
Weiterbildungsberaterin
Tel. (0 51 21) 16 23 00
Fax (0 51 21) 5 76 59
E-Mail: daniela.riedel@hwk-hildesheim.de
Formulare:
| Checkliste für Betriebe |
Software zum guten Kurs
Teilnehmer/innen an Kursen im Bereich EDV, Berufliche Bildung und Sprachen können verschiedene Softwareprodukte von Microsoft (Windows, Office), Adobe (Photoshop, etc.), Corel und anderen Herstellern zu speziellen "Studentenpreisen" kaufen und zu nicht-gewerblichen Zwecken einsetzen.
Die Software kann über unseren Vertriebspartner Cobra Vertrieb für Forschung und Lehre bezogen werden. Als Nachweis muss eine Teilnahmebescheinigung der KVHS vorgelegt werden. Für einzelne Produkte können auch besondere Bezugsbedingungen gelten.
Das Bestellformular finden Sie unter http://www.cobra-shop.de/cobraVhs/pdf/bestellform.pdf. Weitere Informationen gibt es bei Cobra unter http://www.cobra-shop.de/cobraVhs/pages/index.jsf.



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