Förderung
Die Teilnahme an KVHS-Kursen kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gefördert werden:
- durch Ermäßigung der Kursgebühr
- mit einem Zuschuss der Bildungsprämie
- durch Förderung des Betriebs (IWiN-Programm)
- mit Software zum guten Kurs
Ermäßigung der Kursgebühr
Gemäß unserer Teilnahmebediingungen kann die Kursgebühr in den folgenden Fällen ermäßigt werden:
- 50 %: Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeld II-Empfänger,
- 25 %: Empfänger von Arbeitslosengeld I und BaföG, Grundwehr- und Zivildienstleistende
Ermäßigung kann beantragt werden für Kurse, die im Programmheft nicht mit einem schwarzen Punkt hinter der Kursnummer / Gebühr gekennzeichnet sind. Gebührenermäßigungen können nur in finanziellen Härtefällen unter Nachweis des Familieneinkommens gewährt werden.
Formlose Anträge auf Gebührenermäßigung sind vor Kursbeginn an die Osteroder Geschäftsstelle zu richten.
Belegen mindestens drei Personen einer Familie denselben Kurs (ohne schwarzen Punkt gekennzeichnet), erhält die dritte Person eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50 %, jedes weitere Familienmitglied wird von der Gebühr befreit.
Wenn Teilnehmer/-innen in einem Programmjahr mindestens 120 Unterrichtsstunden (ohne PC-Systembetreuer, Bausteine zum Computerpass Xpert und die Lehrgänge Finanzbuchhalter/-in und Bilanzbuchhalter/-in) belegt haben, erhalten Sie bei einem weiteren Kurs bis zu 30 Unterrichtsstunden gebührenfrei (ausgenommen Kurse mit einem schwarzen Punkt)
Achtung! Gebührenermäßigung kann nur bei Kursen, in denen die Mindestpersonenzahl erreicht wird, gewährt werden.
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr für eine Weiterbildung erhalten. Gefördert werden maximal 50% der Gebühr.
In den Genuss der Förderung kommen
- Erwerbstätige, mithelfende Familienangehörige oder Berufsrückkehrer/innen,
- deren Einkommen 25.600 € (bei allein Veranlagten) bzw. 51.200 € (bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten oder Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben, sowie Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland und Schülerinnen und Schüler sowie Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre können leider nicht gefördert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle. Die KVHS Osterode ist seit dem 01. August 2009 die Beratungsstelle für die Bildungsprämie im Landkreis Osterode. Interessierte können in der KVHS-Geschäftsstelle unter Telefon (0 55 22) 9 60 - 4 50 einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren. Dort werden die Fördervoraussetzungen geprüft und wenn alles stimmt der Prämiengutschein ausgestellt, mit dem Sie sich zum Kurs anmelden können. Wichtig dabei ist, dass die Beratung vor der Anmeldung stattfindet.
Weitere Informationen zur Bildungsprämie sowie eine vollständige Liste aller Beratungsstellen gibt es auf www.bildungspraemie.info oder unter der kostenlosen Telefonnummer (0800) 2623000.
Förderung des Betriebs (IWiN-Programm)
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder weniger als 250 MitarbeiterInnen und einer Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro.
Wichtig ist, dass die Weiterbildung zur Anpassung an den Strukturwandel des antragstellenden Unternehmens beiträgt. So sollen sich z.B. die Unternehmen durch die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen neue Geschäftsfelder erschließen können, die Beherrschung neuer Technologien erlernen oder sich für internationale Geschäfte fit machen. Kurzum: Die Unternehmen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den sich immer schneller verändernden Märkten erhöhen.
Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn. Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtsstunden nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Beispiel: Die Qualifizierung kostet 100 Euro und dauert 10 Zeitstunden. Frau Musterfrau soll an der Qualifizierung teilnehmen.
- Es erfolgt eine Freistellung. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit der Mitarbeiterin statt. Das Unternehmen zahlt den Lohn der Mitarbeiterin während der Qualifizierung weiter. Für Frau Musterfrau fallen Freistellungskosten von 80 Euro an.
Der Beitrag des Unternehmens besteht in diesem Fall aus den Freistellungskosten von 80 Euro und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten, hier 10 Euro. Als Förderung erhält das Unternehmen 90 Euro.
- Es erfolgt keine Freistellung. Die Qualifizierung ist zwar betrieblich veranlasst, der Lohn der Mitarbeiterin wird während der Qualifizierungszeit aber nicht weitergezahlt.
In diesem Fall besteht der Beitrag des Unternehmens nur aus dem finanziellen Direktbeitrag in Höhe von 50 Euro, da die Freistellungskosten entfallen. Als Förderung erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 50 Euro.
Eine ausführliche Darstellung des Förderprogramms ist unter http://www.iwin-niedersachsen.de/ zu finden.
Die Antragstellung erfolgt über eine regionale Anlaufstelle, für den Landkreis Osterode am Harz ist dies die
Handwerkskammer Hildesheim
Kruppstraße 18
31135 Hildesheim
Ansprechpartnerin:
Marion Kammritz
Telefon (05121) 162-300
Fax (05121) 5 76 59
marion.kammritz@hwk-hildesheim.de
www.hwk-hildesheim.de
Formulare:
| Checkliste für Betriebe | |
| IWiN-Antragsformular | |
| IWiN_Flyer | |
| Bestätigung der Freistellungkosten |
Software zum guten Kurs
Teilnehmer/innen an Kursen im Bereich EDV, Berufliche Bildung und Sprachen können verschiedene Softwareprodukte von Microsoft (Windows, Office), Adobe (Photoshop, etc.), Corel und anderen Herstellern zu speziellen "Studentenpreisen" kaufen und zu nicht-gewerblichen Zwecken einsetzen.
Die Software kann über unseren Vertriebspartner Cobra Vertrieb für Forschung und Lehre bezogen werden. Als Nachweis muss eine Teilnahmebescheinigung der KVHS vorgelegt werden. Für einzelne Produkte können auch besondere Bezugsbedingungen gelten.
Das Bestellformular finden Sie unter http://www.cobra-shop.de/cobraVhs/pdf/bestellform.pdf. Weitere Informationen gibt es bei Cobra unter http://www.cobra-shop.de/cobraVhs/pages/index.jsf.



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